• Sie, als Verlader, erhalten einen Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen
• Ihr Produkt soll auf ein mangelhaftes Fahrzeug verladen werden
• Ihr Produkt soll mit schadhaften Zurrmitteln gesichert werden
• Ihr Kunde beschwert sich über Transportschäden
• Der Fahrer weigert sich, die Ladung zu sichern
• Ist dem Fuhrunternehmer bekannt, welches Fahrzeug er bereitstellen muss?
• Ist dem Fuhrunternehmer bekannt, welche Sicherungsmittel er stellen muss?
• Kennen die Führungskräfte in Ihrem Unternehmen ihre Verantwortlichkeiten?
• Sind Verlademitarbeiter und deren Vorgesetzte ausreichend ausgebildet?
• Hält die Ladeeinheitensicherung den Transportbelastungen stand?
• Kommen Sie Ihrer Kontrollpflicht nach?
Diese wenigen Fragen veranschaulichen schon, dass die Umsetzung einer organisierten Ladungssicherung mehr ist, als das reine auf Fremdprodukte bezogene Ausbilden von LKW- und Staplerfahrern.
1. Organisatorischen Maßnahmen regeln u.a. die Verantwortlichkeiten
2. Technische Maßnahmen definieren u.a. die geforderten Fahrzeuge
3. Ausbildungsmaßnahmen qualifizieren Ihre Verlademitarbeiter und speziell die Führungskräfte
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