

Die Arbeitssicherheit, das Gefahrgutrecht und die Ladungssicherung sind in erster Linie Chefsache.
Diese Tatsache wird gerne ignoriert und auch oft mit falschen Tatsachen gefüttert. Viele gehen davon aus, dass die Arbeitsschützer, Gefahrgut- und Ladungssicherungsbeauftragten auch für die jeweiligen Themen die Verantwortung tragen. Dies kann unter Umständen so sein, falls die jeweilige Person direkt von der Geschäftsführung bestellt wurde. Ansonsten sind es – und jetzt verzeihe mir den Ausdruck – Klugscheißer.
Es gibt zwar bestimmte Pflichten, aber dabei geht es überwiegend um das Informieren der verantwortlichen Personen. Ob eine Geschäftsführung oder eine andere Führungskraft die Hinweise aus dem Bericht umsetzt oder nicht, liegt bei der jeweiligen Person. Wie ich immer in meinen Seminaren sage: „Solange nichts passiert, können wir machen, was wir wollen. Wenn aber etwas passiert, muss sich jemand rechtfertigen.“ Besonders ungünstig ist es dann, wenn vermeintliche Dokumente zur Entlastung plötzlich als Belastungsmittel vorliegen. Dieser Blogartikel ist eine Zusammenfassung aus einem Interview mit meinem Kollegen Dipl.-Ing. Normann Riepold. Er beschäftigt sich seit über 30 Jahren u. a. mit der Arbeitssicherheit, Störfällen und dem Gefahrgutrecht – also ein echter Experte.
Christian: „Normann, du beschäftigst dich seit einigen Jahren mit einem sehr kritischen Gefahrgut – den Lithium-Ionen-Batterien. Einer meiner Kunden, die Zarges GmbH in Weilheim, stellt z. B. spezielle Kisten für diese Gefahrgüter her, um einen Brand in der Lagerhalle oder Werkstatt zu verhindern. Was ist denn so gefährlich an den Batterien?“
Normann: „LI-Akkus besitzen alles, was es für eine plötzliche Selbstentzündung braucht. Warme und aufgeblähte Akkus sind echte Alarmzeichen. Hier ist schnelles Handeln notwendig. Solche Akkus sind sofort ins Freie zu bringen und dort bis zur sicheren Entsorgung mit einem Schutzabstand zu brennbaren Stoffen zwischenzulagern.“
Christian: „Was würdest du sonst noch empfehlen?“
Normann: „Altgeräte mit diesen Akkus sollten bis zur Entsorgung oder bis zur Rückgabe von Leasinggeräten – was ja zum Beispiel bei vielen geschäftlichen Laptops der Fall ist – im Freien in nicht brennbaren Behältnissen oder innerhalb von Gebäuden in feuerfesten Kleincontainern oder den von dir erwähnten Kisten gelagert werden. Erstere können auch durch das Entsorgungsunternehmen bereitgestellt werden. Aber auch für den Rückversand als Paket gibt es entsprechende feuerhemmende Umverpackungen, damit beim Transport nichts Schlimmeres passiert. Übrigens ist der Versand kennzeichnungspflichtig nach Gefahrgutrecht – was vielen Versendern aber nicht bekannt ist. Generell empfiehlt sich also das Hinzuziehen eines fachkundigen Beraters, der alle betrieblichen Vorgänge rund um die LI-Batterien in Augenschein nimmt, die Beteiligten darin schult und die richtigen Empfehlungen zum Umgang und zur Lagerung ausspricht.“
Christian: „Was sind wesentliche Schutzmaßnahmen im Gefahrstoffmanagement?“
Normann: „Erst mal dürfen nur unterwiesene Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen. Die Verwendung bestimmter Schutzausrüstung ist immer notwendig. Auch für die Lagerung, vor allem in Innenbereichen, gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen und Mengengrenzen. Außerdem können für das Unternehmen Sicherheitsmaßnahmen aus der Gefahrgutverordnung gelten – was häufig nicht bekannt ist. Werden Gefahrstoffe der Entsorgung zugeführt, müssen geeignete Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bis zur Abholung getroffen werden. Und zu guter Letzt sind bei einer direkten Abgabe an Dritte auch die Einschränkungen der Chemikalien-Verbotsverordnung zu beachten. Generell empfiehlt es sich daher, zur richtigen Umsetzung all dieser Anforderungen fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.“
Christian: „Wo liegen deiner Meinung nach die Herausforderungen bei gefährlichen Gütern?“
Normann: „Es gibt eine Fülle von allgemeinen und unterschiedlichen Vorschriften für die verschiedenen Verkehrsträger sowie für alle Beteiligten in der Beförderungskette. Schon als Auftraggeber, Verlader oder Empfänger unterliegt man vielfältigen Pflichten. Werden Gefahrguttransporte behördlich kontrolliert, so bekommt man als Beteiligter bei Abweichungen schnell Post und muss Rede und Antwort stehen. Leider drohen auch bei festgestellten Verstößen immer höhere Bußgelder.“
Christian: „Es gibt immer wieder Diskussionen in den Unternehmen, wer eigentlich die verantwortlichen Personen sind. Beim Verlader denkt jeder in erster Linie an den Staplerfahrer. Ist er der verantwortliche Verlader?“
Normann: „Nein. Der Verlader ist in erster Linie das Unternehmen und dann eine natürliche Person. Dies kann eine Führungskraft sein, die dazu bestellt und ausgebildet wurde, oder die Geschäftsleitung.“
Christian: „Wie kann sich ein Unternehmen davor schützen?“
Normann: „Wichtig ist immer eine geregelte Eingangs- und Abfahrtskontrolle von Gefahrguttransporten, welche mittels Checklisten dokumentiert wird. Bei Bestellvorgängen gefährlicher Stoffe sind wichtige Angaben vorgeschrieben. Ist man Verlader oder transportiert selbst, so ist die Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften oberstes Gebot. Und natürlich müssen alle Beteiligten regelmäßig im Gefahrgutrecht unterwiesen werden.“
Christian: „Was rätst du den Unternehmen?“
Normann: „Aufgrund der Vielfalt der gefahrgutrechtlichen Gesetze und Vorschriften, welche obendrein noch ständigen Änderungen und meist Verschärfungen unterliegen, empfehle ich die Unterstützung durch einen speziell dafür ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten. Er oder sie berät den verantwortlichen Unternehmer, führt Kontrollen und Unterweisungen durch und dokumentiert jährlich die geleistete gefahrgutrechtliche Arbeit. Bei drohenden Bußgeldverfahren ist er oder sie der erste Ansprechpartner für den Unternehmer und kann dadurch schon im Vorfeld viele Vorwürfe zum Guten hin klären.“
Christian: „Mein Hauptanliegen ist es, Führungskräften in der Logistik zu helfen, ihr Tagesgeschäft leichter, aber sicherer zu handhaben. Warum ist es für Führungskräfte so wichtig, sich in den besprochenen Themen auszukennen?“
Normann: „Weil eine Führungskraft Verantwortung trägt. Und zwar schon als Chef oder Chefin eines einzigen Beschäftigten. Das ist auch klar in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Und nicht alles dafür Notwendige kann einfach delegiert werden. Oft ist es vielen Führungskräften leider gar nicht so klar, welche besondere Rolle sie im Arbeitsschutz im Unternehmen spielen.“
Christian: „Man kann also leider doch viel falsch machen. Was sollte eine Führungskraft also tun?“
Normann: „Organisieren, kontrollieren und dokumentieren. Alles beginnt mit einer den gesetzlichen Vorgaben erfüllenden und wirksamen Organisation. Schon da gibt es mehr Dinge zu beachten, als viele denken. Weiterhin muss die Wirksamkeit dieser Organisation auch regelmäßig kontrolliert werden – in Besprechungen, Arbeitsschutzausschüssen und bei Besuchen vor Ort. Und drittens sind alle diese Dinge und die geleistete Sicherheitsarbeit zu dokumentieren. Vereinbarungen, Anordnungen und Beschlüsse ohne entsprechende Schriftform reichen im Falle eines Falles meistens leider nicht aus.“
Christian: „Führungskräfte müssen sich ja um tausend Dinge kümmern. Wie können sie Unterstützung erhalten, um das Richtige zu tun?“
Normann: „Generell hilft immer, die Beratung durch fachkundige Beschäftigte oder externe Fachleute in Anspruch zu nehmen. Diese helfen der Führungskraft, ihre immer knapp bemessene Arbeitszeit effizient und richtig einzusetzen. Letztlich bringen die richtigen Maßnahmen auch das gesamte Unternehmen weiter – sei es bei der Reduzierung von Fehlzeiten und Unfallkosten oder bei der Vermeidung von Ärger mit den Behörden. Und letztlich trägt es immer zum guten Ruf eines Unternehmens bei, wenn die Beschäftigten zufrieden und gesund bei der Arbeit bleiben.“
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