

Vor einigen Wochen begrüßte mich ein Geschäftsführer eines neuen Unternehmens in meinem Kundenstamm mit den Worten: „Verunsichern Sie bitte nicht meine Mitarbeitenden!” Er machte deutlich, dass er nicht wollte, dass sein Team plötzlich Angst vor dem Gefängnis oder anderen rechtlichen Konsequenzen bekommt und deshalb nichts mehr verladen möchte. Meine Antwort darauf lautete: “Keine Sorge, Ihre Mitarbeitenden müssen das nicht befürchten. Denn derjenige, gegen den ermittelt wird und der möglicherweise ins Gefängnis kommen könnte, sind Sie.” Diese Aussage wird von jedem Beamten der Kriminalpolizei bestätigt. Wenn es zu Ermittlungen aufgrund eines Personenschadens kommt, sprechen sie zuerst mit der Geschäftsführung, bevor sie sich systematisch nach unten arbeiten.
Eine häufig gestellte Frage im Rahmen solcher Ermittlungen lautet: “Was haben Sie unternommen, um einen solchen Unfall zu verhindern?”
Wie würde Ihre Antwort lauten, wenn ein Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen ist?
Die Mitarbeitenden sind geschult. Sie haben Teilnahmebescheinigungen von einem Seminar? Das ist super und bereits ein guter Anfang. Schließlich geht es bei den Ladungssicherungsseminaren nicht um das Verladen ‘können’ sondern um das ‘dürfen’. Warum haben die meisten Lagermitarbeitenden einen Staplerschein? Damit sie einen Stapler fahren ‘dürfen’. Warum haben sie an einem Ladungssicherungsseminar teilgenommen? Richtig, damit sie laden ‘dürfen’. Es geht hier also hauptsächlich um das ‘Dürfen’.
Das allein reicht jedoch nicht aus, um sich im Rahmen einer Ermittlung durch die Kriminalpolizei zu entlasten. Das hat nämlich auch bei Audi & Co. nicht geholfen, als damals wegen des Abgasskandals ermittelt wurde. Alle Mitarbeitenden waren zwar geschult, aber das war nicht ausreichend. Der Unternehmer muss Strukturen schaffen. Dies ist eine Anforderung gemäß § 130 OwiG “Organisationsverschulden des Unternehmers”. Ein Baustein davon ist eine funktionierende Kontrollorganisation.
Jede Person muss Kontrollen durchführen: das Lagerpersonal, die Führungskräfte und die Geschäftsführung. Welche Person was zu kontrollieren hat, klären wir im nächsten Fachbeitrag.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Ihr Christian
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2 Comments
Wichtiges Thema. Denn einfach einen Stapler mieten und los geht es kann schnell zu Unfällen führen. Einfach davon auszugehen, dass jeder Berufskraftfahrer auch einen Hubwagen oder Stapler führen kann wäre fatal.
Tatsächlich. Nicht selten durfte ich auch beobachten, wie die LKW-Fahrer mit Schnellläufern ihre LKW selber laden durften.Ohne Einweisung etc.
Dabei durfte ich dann auch Zeuge werden, dass Paletten massenweise kaputt gingen, da der Fahrer keine Ahnung hatte von diesem Flurförderzeug. Die Führungskraft meinte nur: „An der Wand hängt die Kurzanleitung“. Zufällig in Deutsch und von den 20 Fahrern, die ich an dem Tag begleiten durfte, waren nur 2 unserer Sprache mächtig und selbst diese sahen sich die Anleitung nicht an.